
Wenn man in die Anfangsseminare (Rechtsgeschichte) in den ersten beiden Semestern geht, wird dieser Begriff gewiss nicht unbekannt sein: Das Zwölftafelgesetz!1
Doch auch wenn es gerne als einer der ältesten Gesetzestexte verstanden wird (450 v. Chr ist eine Ansage!), reiht es sich lediglich in eine lange Reihe von vielen Gesetzgebungsakten verschiedener Hochkulturen ein – sei es in der griechischen Antike (Gesetze des Drakon und Solon, Stadtrecht von Gortyn) oder vor noch älterer Zeit bei den Sumerern (z.B. der Codex Ur-Nammu, 2100 v. Chr.).
I. Doch wie kam es dazu?
Zunächst ist es einmal zu klären, woher wir das alles wissen können. Und hierfür gibt es – wie so oft – die Antwort: LIVIUS! Dieser nette Herr hat in seinem bekannten Werk ab urbe condita die relevantesten Punkte dargestellt. Aber natürlich ist bei antiken Schriften – egal wie bekannt sie sein sollten – Vorsicht geboten! Geschichte ist eben nur eine Konstruktion von Menschen und nicht die absolute Wahrheit. Als Historikerin oder Historiker hat man aber den Ansatz, so nah wie möglich, an die Wahrheit heranzukommen. Und außerdem wurden diese Aufzeichnungen nicht zeitgleich, sondern zeitversetzt erstellt. Bedeutet, dass man hier nicht von Zeitzeugen informiert wird, sondern eben von Menschen, die mit Geschichte arbeiten.
Jedenfalls schreiben wir das 5 Jh. v. Chr. – eine Zeit, in der bereits einigen Jahrzehnte Ständekämpfe tobten, welche erst über 100 Jahre später beigelegt werden sollten. Der Kernaspekt des Ganzen war der sozipolitische Konflikt zwischen Plebejern (normale, nicht-adlige Bürger2) und Patriziern (Erbadel). Dies erstreckte sich auch auf das Rechtswesen, da die Plebejer es nicht mehr tolerierten, dass patrizische Beamte das Recht gar willkürlich, eben ohne Strukturen und Richtlinien, auslegten.3 Richtlinien, die auch niedergeschrieben einsehbar sind, sollten her!
Nach längerem Drängen wurde 454 v. Chr. eine dreiköpfige Kommission nach Athen4 entsandt, die nach zweijährigem Studium als griechische Rechtsexperten zurückkehrten. Danach folgte etwa 451 v. Chr. die Zusammenstellung der decemviri legibus scribundis (ein Gremium aus 10 patrizischen Männern), die die Aufgabe erhielten, die neuen Erkenntnisse der Kommission in römisches Recht zu gießen und zu verschriftlichen. Mit höchster rechtlicher Gewalt ausgestattet, kamen die Männer zu einem wohl erfreulichen Ergebnis, denn kurz danach folgten die 10 Tafeln, die auf dem Forum Romanum gut sichtbar montiert wurden. Ein Jahr später wurde ein weiteres Kolleg aus 10 Männern ins Leben gerufen, die dann noch zwei weitere Tafeln hinzufügten.
Das erste Kolleg war hoch gelobt worden, da eben die Unterschiede zwischen Patrizier und Plebejer bedeckt blieben; das zweite Kolleg wurde teils kritisiert, da hier die Unterschiede, u.a. in Form eines Eheverbots zwischen den Schichten, wieder heraufbeschworen wurden.5
II. Was blieb vom Zwölftafelgesetz?
Leider nicht viel. Lediglich Fragmente überlebten, die wohl viel Interpolation (Veränderungen durch spätere Abschriften etc.) erfuhren. Die physische Erscheinung in Form der Tafelanrichtung in Rom kam wohl durch den Gallierbrand (387 v. Chr) zu einem jähen Ende. Dies könnte auch an der Zusammensetzung der Tafeln gelegen haben. Das Material für die Tafeln war nämlich entweder Bronze (so Livius) oder Elfenbein (so der früheste Rechtshistoriker Sextus Pomponius).
Durch Cicero wissen wir aber gewiss, dass die Texte des Zwölftafelgesetz in seiner Zeit (106 v. Chr bis 43 v. Chr.) noch in irgendeiner Weise Bestand hatten, da er jene als Schüler noch auswendig lernen musste. Gleichzeitig beschwerte er sich aber, dass diese Praxis später nicht mehr gängig war.
Was jedenfalls klar sein muss, ist, dass das Zwölftafelgesetz nicht nur eine rechtliche Formalität darstellte. Nein! Es war viel mehr als das. Eine Art Kulturgut6, das von vielen Menschen gekannt und aufgesagt werden konnte. Der Inhalt kam auch außerhalb des Rechtsbereiches vor (bspw. in literarischen Werken), was die Verankerung im Leben der Römer nochmals unterstreicht.
III. Struktur der Gesetze
Die Struktur ähnelt sehr der bereits damals schon gängigen wenn…dann-Struktur – Gut erkennbar hier: Si (wenn) calvitur pedemve struit, (dann) manum endo iacito.
Diese Struktur kennen wie übrigens auch von den älteren Gesetzen aus der Mesopotamien-Ecke (Codex Hammurapi, Codex Ur-Nammu usw.).
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- Außer natürlich man hatte das Glück und diese Geschichte wurde bereits in der Schule durchgenommen. ↩︎
- Wichtig zur Differenzierung: Hierunter fielen auch gut-situierte Menschen. Die Idee, dass Plebejer lediglich die Unterschicht abbildeten, ist falsch. ↩︎
- Söllner: Einführung in die römische Rechtsgeschichte, S. 34. ↩︎
- Wobei es wahrscheinlicher ist, dass die Männer lediglich in die griechischen Kolonien auf der italienischen Halbinsel gingen. ↩︎
- Söllner: Einführung in die römische Rechtsgeschichte, S. 34. ↩︎
- ebd., S. 35. ↩︎
