Recht als intersubjektive Wahrheit?

Die Frage danach, was Recht eigentlich ist, begleitet uns schon seit Langem. Immer wieder stoßen wir auf neue Erkenntnisse, die jedoch nicht zwangsläufig tiefgreifende Veränderungen in der Anwendung des Rechts mit sich bringen. Und doch ist es genau dieser Blick hinter die Kulissen, der unser Interesse wachhält und uns zum Weiterdenken anregt.

Einen entscheidenden Impuls gab uns dabei der Historiker Yuval Noah Harari. In einem seiner Bücher stellt er das Konzept der intersubjektiven Wahrheiten vor. Um dieses zu verstehen, lohnt sich zunächst ein kurzer Blick auf andere Wahrheitsformen: die objektive und die subjektive Wahrheit.

Eine objektive Wahrheit ist unabhängig vom menschlichen Bewusstsein. Beispielsweise: Ein Baum stürzt im Wald um, auch wenn kein Mensch es bemerkt – das Ereignis hat stattgefunden, unabhängig von jeder Wahrnehmung.
Subjektive Wahrheiten hingegen beruhen auf individueller Wahrnehmung: Wer den fallenden Baum sieht, hört oder riecht, erlebt die Situation ganz anders – vielleicht als laut, überwältigend, beängstigend oder sogar als ergreifend schön. Diese Erfahrung ist an das individuelle Erleben und Fühlen gebunden.

Die intersubjektive Wahrheit schließlich ist weder rein objektiv noch individuell-subjektiv. Sie entsteht durch den kollektiven Glauben vieler Menschen an abstrakte Konstrukte. Diese Konzepte existieren nicht materiell, prägen aber dennoch unsere Wirklichkeit – etwa in Form von Religionen, Kulten, Staaten oder auch dem Recht.

Obwohl das Recht mit dem Staat verwoben ist, stellt es ein eigenes Element dar: eine gesellschaftliche Konstruktion, an die wir als Gemeinschaft glauben. Dieser Glaube verleiht dem Recht seine Gültigkeit. Würden wir kollektiv aufhören, an das Recht zu glauben, würde es – mangels physischer Existenz – schlichtweg verschwinden.

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